Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhalt und Zustandekommen von Verträgen

Die­ser Ver­trag regelt das recht­li­che Ver­hält­nis zwi­schen der inwendo GmbH, Jako­bi­straße 39, 30163 Han­no­ver (nach­fol­gend “inwendo” genannt) und deren Kun­den in Bezug auf die zur Ver­fü­gung­stel­lung von Soft­ware zur Nut­zung über das Inter­net (Soft­ware as a Ser­vice), die Ent­wick­lung von Soft­ware, Erbrin­gung von IT-Dienstleistungen, Bera­tung in den Berei­chen Online-Marketing, Com­pli­ance und Daten­schutz, E-Commerce, Social-Media und Software- /Webentwicklung sowie Content-Creation für Online und Offline.
Für die ent­spre­chende zur Ver­fü­gung­stel­lung ein­zel­ner Pro­dukte und Leis­tun­gen gel­ten ergän­zend die jewei­li­gen Service-Bedingungen. Im Falle eines Wider­spruchs zwi­schen die­sen All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen und den Service-Bedingungen gehen die Service-Bedingungen vor.
Die Gel­tung abwei­chen­der oder über diese Rege­lun­gen hin­aus­ge­hen­der Bestim­mun­gen ist aus­ge­schlos­sen. Dies gilt ins­be­son­dere für all­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den, selbst wenn inwendo einen Auf­trag des Kun­den annimmt, in dem der Kunde auf seine all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen hin­weist und/oder dem all­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den bei­gefügt sind und inwendo dem nicht widerspricht.
inwendo erbringt ihre Leis­tun­gen nicht für Ver­brau­cher, son­dern aus­schließ­lich für die Zwe­cke der gewerb­li­chen oder selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit des Kunden.
Wegen der Details des jewei­li­gen Ange­bo­tes erstellt der Anbie­ter dem Kun­den ein per­so­na­li­sier­tes grund­sätz­lich frei­blei­ben­des Ange­bot als PDF.

Leistungen von inwendo

inwendo stellt dem Kun­den ver­schie­dene Pro­dukte und Leis­tun­gen zur Ver­fü­gung. Im fol­gen­den wer­den Leis­tun­gen in den Berei­chen Software-as-a-Service sowie all­ge­meine Leis­tun­gen beschrieben

Software-as-a-Service

inwendo stellt dem Kun­den das in den Service-Bedingungen bezeich­nete und beschrie­bene Soft­ware­pro­dukt ("Soft­ware"), zur Nut­zung über das Inter­net zur Ver­fü­gung ("Ser­vice"). Die Soft­ware wird auf Ser­vern eines von inwendo genutz­ten Rechen­zen­trums betrieben.
Der Kunde erhält für die Lauf­zeit die­ses Ver­tra­ges das nicht aus­schließ­li­che und nicht über­trag­bare Recht, auf die Soft­ware mit­tels einer Inter­net­ver­bin­dung zuzu­grei­fen und für eigene Geschäfts­zwe­cke aus­schließ­lich in Aus­übung sei­ner gewerb­li­chen oder selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zu nut­zen. Für die Inter­net­ver­bin­dung zwi­schen dem Kun­den und dem Rechen­zen­trum und die hier­für erfor­der­li­che Hard- und Soft­ware ist der Kunde ver­ant­wort­lich. Eine Nut­zungs­über­las­sung oder Bereit­stel­lung des Ser­vices an Dritte ist untersagt.
Eine Ver­än­de­rung des Ser­vices, ins­be­son­dere eine Umpro­gram­mie­rung nach Wün­schen des Kun­den, ist nicht geschul­det. Ent­spre­chende Ser­vice­leis­tun­gen sind beson­ders zu ver­ein­ba­ren und zu vergüten.
inwendo kann den Ser­vice ein­schließ­lich des­sen Sys­tem­an­for­de­run­gen zur Anpas­sung an tech­ni­sche oder wirt­schaft­li­che Markt­ver­än­de­run­gen und aus wich­ti­gem Grund ändern. Ein sol­cher liegt ins­be­son­dere vor, wenn die Ände­rung erfor­der­lich ist, auf­grund einer not­wen­di­gen Anpas­sung an eine neue Rechts­lage oder Recht­spre­chung, geän­der­ten tech­ni­schen Rah­men­be­din­gun­gen, des Schut­zes der Sys­tem­si­cher­heit, oder der Fort­ent­wick­lung des Ser­vices. Inwendo wird den Kun­den auf für ihn nach­tei­lige Ände­rung recht­zei­tig, in der Regel zwei Wochen vor dem Inkraft­tre­ten per E-Mail hin­wei­sen. Die Zustim­mung des Kun­den zu einer sol­chen Ände­rung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Ände­rung nicht bis zum Ände­rungs­ter­min schrift­lich oder per E-Mail widerspricht.

Softwareentwicklung / Webentwicklung

inwendo ent­wi­ckelt für Kun­den indi­vi­dua­li­sierte Soft­ware / Web­sei­ten und stellt diese (je nach Auf­trag) auf Ser­vern eines von inwendo genutz­ten Rechen­zen­trums oder auf Ser­vern des Kun­den zur Verfügung.

Beratung

inwendo berät Kun­den im Umgang mit Online-Marketing, E-Commerce, Social-Media und Software- / Web­ent­wick­lung, Com­pli­ance und Datenschutz.
Der Umfang der Bera­tung wird vorab defi­niert und einem Bera­tungs­ver­trag fest­ge­hal­ten. In die­sem Zuge kön­nen auch Mei­len­steine für das Pro­jekt defi­niert werden.
Bera­tungs­leis­tun­gen wer­den als Dienst­ver­trag behandelt.

Content-Creation

inwendo erstellt für Kun­den Inhalte für Online- und Offline-Medien. Aus­züge aus der Leis­tungs­pa­lette: Foto­gra­fie, Gra­fik­erstel­lung, Film, Layout.
Der Umfang der Content-Creation wird vorab mit dem Kun­den defi­niert. In die­sem Zuge wer­den auch Mei­len­steine für das Pro­jekt definiert.

Vergütung und Zahlungsverzug

Der Kunde schul­det inwendo für die Nut­zung des Ser­vices wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit die ver­ein­barte Vergütung.
Alle Preise ver­ste­hen sich zuzüg­lich der jeweils gel­ten­den gesetz­li­chen Umsatzsteuer.
Kommt der Kunde für zwei Kalen­der­mo­nate mit der Bezah­lung der Ver­gü­tung oder in einem Zeit­raum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezah­lung der Ver­gü­tung in Höhe eines Betra­ges, der das dop­pelte einer monat­li­chen Gebühr erreicht, in Ver­zug, ist inwendo berech­tigt, nach ent­spre­chen­der Andro­hung per E-Mail oder per Brief den Zugang zum Ser­vice zu sper­ren oder den Ver­trag außer­or­dent­lich zu kündigen.
Inwendo ist berech­tigt, die mit dem Kun­den ver­ein­bar­ten Preise jeweils mit Ablauf von min­des­tens 12 Mona­ten seit dem Wirk­sam­wer­den der letz­ten Preis­än­de­rung, erst­mals frü­hes­tens 12 Monate nach Abschluss des Soft­ware as a Ser­vice Ver­tra­ges, mit Wir­kung zu Beginn der fol­gen­den Ver­län­ge­rungs­lauf­zeit zu erhö­hen oder zu redu­zie­ren. Die geän­der­ten Preise wer­den wirk­sam, wenn inwendo sie dem Kun­den min­des­tens sechs Wochen vor Wirk­sam­wer­den vorab schrift­lich oder per E-Mail ankün­digt und der Kunde ihnen nicht inner­halb von sechs Wochen nach der Mit­tei­lung schrift­lich oder per E-Mail wider­spricht. Bei der Ankün­di­gung der Preis­än­de­rung wird inwendo auf diese Rechts­folge noch ein­mal geson­dert hin­wei­sen. Wider­spricht der Kunde, so gel­ten die bis­he­ri­gen Preise wei­ter. inwendo hat dann das Recht den Ver­trag ordent­lich zu kündigen.
Bei Auf­trä­gen (aus­ge­nom­men Soft­ware as a ser­vice) die einen Wert von 500€ über­schrei­ten wer­den vom Anbie­ter Abschlags­rech­nun­gen erstellt.

Diese sehen in der Regel eine pro­zen­tuale Ver­tei­lung des Gesamt­be­tra­ges vor.

Die Ver­tei­lung lau­tet wie folgt: 30 / 30 / 40

30 % wer­den nach Bestä­ti­gung des Auf­trags fällig.

30 % wer­den nach einem defi­nier­ten Mei­len­stein fäl­lig (in der Regel die Beta-Phase).

40 % wer­den nach Abnahme der Soft­ware durch den Auf­trag­ge­ber fällig.

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Dem Kun­den obliegt es, regel­mä­ßig Siche­rungs­ko­pien der von ihm ein­ge­ge­be­nen oder ander­wei­tig an inwendo über­mit­tel­ten Daten anzu­fer­ti­gen oder die ent­spre­chen­den Infor­ma­tio­nen aus­zu­dru­cken und auf­zu­be­wah­ren, um bei Ver­lust der Daten und Infor­ma­tio­nen die Rekon­struk­tion der­sel­ben zu ermöglichen.
Auf Wunsch des Kun­den kann inwendo jeder­zeit einen SQL-Dump / eine Sicher­heits­ko­pie für den Kun­den erstel­len. Ent­spre­chende Ser­vice­leis­tun­gen sind geson­dert zu ver­ein­ba­ren und zu vergüten.

Leistungsbedingungen und Termine

Abga­be­ter­mine und Mei­len­steine der geplan­ten Dienst­leis­tung wer­den jeweils indi­vi­du­ell bei Auf­trags­be­stä­ti­gung abgesprochen.
Hat inwendo ein dau­er­haf­tes Leis­tungs­hin­der­nis, ins­be­son­dere höhere Gewalt oder Nicht­be­lie­fe­rung durch eige­nen Lie­fe­ran­ten, obwohl recht­zei­tig ein ent­spre­chen­des Deckungs­ge­schäft getä­tigt wurde, nicht zu ver­tre­ten, so hat inwendo das Recht, inso­weit von einem Ver­trag mit dem Kun­den zurück­zu­tre­ten. Der Kunde wird dar­über unver­züg­lich infor­miert und emp­fan­gene Leis­tun­gen, ins­be­son­dere Zah­lun­gen, zurückerstattet.
Kann inwendo auf­grund von feh­len­den Infor­ma­tio­nen des Kun­den einen oder meh­rere Ter­mine nicht ein­hal­ten wird der Auf­trag aus­ge­setzt. Sofern die Infor­ma­tio­nen des Kun­den ein­tref­fen, behält sich inwendo vor einen Vor­lauf von bis 4 Wochen zur Wei­ter­ver­ar­bei­tung des Auf­tra­ges anzusetzen.

Kundendienst

Sie errei­chen unse­ren Kun­den­dienst per Mail an support@inwendo.de

Kundendaten und Datenschutz

Die vom Kun­den im Rah­men der Nut­zung des Ser­vices ein­ge­ge­be­nen und die dabei erzeug­ten und dem Kun­den zure­chen­ba­ren Daten ("Kun­den­da­ten") ste­hen aus­schließ­lich dem Kun­den zu. inwendo behan­delt die Kun­den­da­ten vertraulich.
Soweit es sich bei den Kun­den­da­ten um per­so­nen­be­zo­gene Daten han­delt, ver­ar­bei­tet inwendo die Kun­den­da­ten als Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­ter im Sinne des § 62 BDSG aus­schließ­lich im Auf­trag und nach den Wei­sun­gen des Kun­den und aus­schließ­lich zum Zwe­cke der Bereit­stel­lung des Ser­vices. inwendo trifft ange­mes­sene tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men zum Schutz der Kun­den­da­ten. Der Kunde bleibt für die Recht­mä­ßig­keit der Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung und Nut­zung der Kun­den­da­ten gemäß den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen, ins­be­son­dere des BDSG und der DSGVO, ver­ant­wort­lich. Ein­zel­hei­ten regeln die Par­teien in einem geson­der­ten Ver­trag zur Auftragsdatenverarbeitung.

Mängelansprüche

Män­gel des Ser­vices mel­det der Kunde unver­züg­lich an inwendo und erläu­tert die nähe­ren Umstände des Zustan­de­kom­men. inwendo wird den Man­gel inner­halb ange­mes­se­ner Frist beseitigen.
Etwa­ige Ser­vice Levels für die Män­gel­be­sei­ti­gung ein­zel­ner Ser­vices sind in der Service-Beschreibung (SLA) geregelt.

Freistellungspflichten

Machen Dritte gegen­über inwendo Ansprü­che bzw. Rechts­ver­let­zun­gen gel­tend, die auf der Behaup­tung beru­hen, dass der Kunde gegen seine ver­trag­li­chen Pflich­ten ver­sto­ßen hat, ins­be­son­dere rechts­wid­rige Daten in den Ser­vice ein­ge­spielt oder den Ser­vice in wett­be­werbs­wid­ri­ger oder sonst rechts­wid­ri­ger Weise genutzt hat, so wird der Kunde inwendo von die­sen Ansprü­chen unver­züg­lich frei­stel­len, inwendo bei der Rechts­ver­tei­di­gung ange­mes­sene Unter­stüt­zung bie­ten und inwendo von den Kos­ten der Rechts­ver­tei­di­gung freistellen.
Vor­aus­set­zung für die Frei­stel­lungs­pflicht ist, dass inwendo den Kun­den über gel­tend gemachte Ansprü­che unver­züg­lich schrift­lich oder per E-Mail infor­miert, keine Aner­kennt­nisse oder gleich­kom­mende Erklä­run­gen abgibt und es dem Kun­den ermög­licht, auf Kos­ten des Kun­den - soweit mög­lich - alle gericht­li­chen und außer­ge­richt­li­chen Ver­hand­lun­gen über die Ansprü­che zu führen.

Haftung

inwendo haf­tet bei Vor­satz, Arg­list und gro­ber Fahr­läs­sig­keit nach den gesetz­li­chen Vorschriften.
Bei leich­ter Fahr­läs­sig­keit haf­tet inwendo nur bei Ver­let­zung einer wesent­li­chen Ver­trags­pflicht, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mäße Durch­füh­rung des Ver­trags über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Kunde regel­mä­ßig ver­trauen darf (Kar­di­nal­pflicht). In die­sen Fäl­len haf­tet inwendo ledig­lich in Höhe des ver­nünf­tig vor­her­seh­ba­ren, ver­trags­ty­pi­schen Schadens.
In Fäl­len leich­ter Fahr­läs­sig­keit ist die Haf­tung für alle übri­gen Schä­den, ins­be­son­dere Fol­ge­schä­den, mit­tel­bare Schä­den oder ent­gan­ge­nen Gewinn, ausgeschlossen.
Vor­ste­hende Beschrän­kun­gen gel­ten nicht bei Ver­let­zung von Leben, Kör­per oder Gesund­heit, sowie bei einer Haf­tung nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz oder der Über­nahme einer aus­drück­li­chen Garan­tie. Garan­tien durch inwendo erfol­gen nur schrift­lich und sind als sol­che zu bezeichnen.
Soweit die Haf­tung von inwendo aus­ge­schlos­sen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haf­tung deren Erfül­lungs­ge­hil­fen, Arbeit­neh­mer, sons­ti­gen Mit­ar­bei­ter und Vertreter.

Laufzeit und Kündigung

Der Ver­trag wird auf unbe­stimmte Zeit geschlos­sen und kann von jeder Par­tei mit einer Kün­di­gungs­frist von 3 Mona­ten zum Monats­ende gekün­digt werden.
Das Recht zur außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung bei­der Par­teien aus wich­ti­gem Grund bleibt hier­von unberührt.
Jede Kün­di­gung muss schrift­lich erfolgen.
Nach Been­di­gung des Ver­trags hat der Kunde noch 4 Wochen Zeit auf die Kun­den­da­ten zuzu­grei­fen. Mit Ablauf von einem Monat nach Ver­trags­ende – oder vor­her auf Ver­lan­gen des Kun­den - wird inwendo die Kun­den­da­ten end­gül­tig und voll­stän­dig löschen, sofern dem nicht gesetz­li­che Auf­be­wah­rungs­pflich­ten von inwendo ent­ge­gen­ste­hen. Zu einer abwei­chen­den Her­aus­gabe der Kun­den­da­ten ist inwendo nur ver­pflich­tet, wenn dies geson­dert ver­ein­bart und ver­gü­tet wird, ins­be­son­dere kann inwendo auf Wunsch des Kun­den die benö­tig­ten Daten als MySQL-Dump zur Ver­fü­gung stellen.

Schlussbestimmungen

Die Service-Bedingungen des jeweils beauf­trag­ten Ser­vices sind Vertragsbestandteil.
Der Kunde kann mit ande­ren Ansprü­chen als mit sei­nen ver­trag­li­chen Gegen­for­de­run­gen aus dem jeweils betrof­fe­nen Rechts­ge­schäft nur auf­rech­nen oder ein Zurück­be­hal­tungs­recht gel­tend machen, wenn die­ser Anspruch von inwendo unbe­strit­ten oder rechts­kräf­tig fest­ge­stellt ist.
Ände­run­gen die­ses Ver­tra­ges bedür­fen der Schrift­form. Dies gilt auch für die Abbe­din­gung des Schriftformerfordernisses.
inwendo ist berech­tigt Ände­run­gen der Leis­tungs­be­schrei­bung oder der all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen und sons­ti­ger Bedin­gun­gen vor­zu­neh­men. Ände­run­gen dür­fen nur aus trif­ti­gen Grün­den durch­ge­führt wer­den, ins­be­son­dere auf­grund neuer tech­ni­scher Ent­wick­lun­gen, Ände­run­gen der Recht­spre­chung oder sons­ti­gen gleich­wer­ti­gen Grün­den. Wird durch die Ände­rung das ver­trag­li­che Gleich­ge­wicht zwi­schen den Par­teien erheb­lich gestört, so unter­bleibt die Ände­rung. Im Übri­gen bedür­fen Ände­run­gen der Zustim­mung des Kunden.
Auf die­sen Ver­trag fin­det aus­schließ­lich deut­sches Recht unter Aus­schluss des UN Kauf­rechts Anwendung.
Ist der Kunde Kauf­mann, eine juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Son­der­ver­mö­gen, so ist aus­schließ­li­cher Gerichts­stand Hannover.
Soll­ten ein­zelne Bestim­mun­gen die­ser Bedin­gun­gen ganz oder teil­weise nicht rechts­wirk­sam oder nicht durch­führ­bar sein oder wer­den, so wird hier­durch die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen des jewei­li­gen Ver­trags nicht berührt.
Stand 30.08.2016

Gül­tig ab 01.09.2016