Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhalt und Zustandekommen von Verträgen
Dieser Vertrag regelt das rechtliche Verhältnis zwischen der inwendo GmbH, Jakobistraße 39, 30163 Hannover (nachfolgend “inwendo” genannt) und deren Kunden in Bezug auf die zur Verfügungstellung von Software zur Nutzung über das Internet (Software as a Service), die Entwicklung von Software, Erbringung von IT-Dienstleistungen, Beratung in den Bereichen Online-Marketing, Compliance und Datenschutz, E-Commerce, Social-Media und Software- /Webentwicklung sowie Content-Creation für Online und Offline.
Für die entsprechende zur Verfügungstellung einzelner Produkte und Leistungen gelten ergänzend die jeweiligen Service-Bedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Service-Bedingungen gehen die Service-Bedingungen vor.
Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender Bestimmungen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, selbst wenn inwendo einen Auftrag des Kunden annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder dem allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und inwendo dem nicht widerspricht.
inwendo erbringt ihre Leistungen nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für die Zwecke der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden.
Wegen der Details des jeweiligen Angebotes erstellt der Anbieter dem Kunden ein personalisiertes grundsätzlich freibleibendes Angebot als PDF.
Für die entsprechende zur Verfügungstellung einzelner Produkte und Leistungen gelten ergänzend die jeweiligen Service-Bedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Service-Bedingungen gehen die Service-Bedingungen vor.
Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender Bestimmungen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, selbst wenn inwendo einen Auftrag des Kunden annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder dem allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und inwendo dem nicht widerspricht.
inwendo erbringt ihre Leistungen nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für die Zwecke der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden.
Wegen der Details des jeweiligen Angebotes erstellt der Anbieter dem Kunden ein personalisiertes grundsätzlich freibleibendes Angebot als PDF.
Leistungen von inwendo
inwendo stellt dem Kunden verschiedene Produkte und Leistungen zur Verfügung. Im folgenden werden Leistungen in den Bereichen Software-as-a-Service sowie allgemeine Leistungen beschrieben
Software-as-a-Service
inwendo stellt dem Kunden das in den Service-Bedingungen bezeichnete und beschriebene Softwareprodukt ("Software"), zur Nutzung über das Internet zur Verfügung ("Service"). Die Software wird auf Servern eines von inwendo genutzten Rechenzentrums betrieben.
Der Kunde erhält für die Laufzeit dieses Vertrages das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, auf die Software mittels einer Internetverbindung zuzugreifen und für eigene Geschäftszwecke ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen. Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum und die hierfür erforderliche Hard- und Software ist der Kunde verantwortlich. Eine Nutzungsüberlassung oder Bereitstellung des Services an Dritte ist untersagt.
Eine Veränderung des Services, insbesondere eine Umprogrammierung nach Wünschen des Kunden, ist nicht geschuldet. Entsprechende Serviceleistungen sind besonders zu vereinbaren und zu vergüten.
inwendo kann den Service einschließlich dessen Systemanforderungen zur Anpassung an technische oder wirtschaftliche Marktveränderungen und aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist, aufgrund einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, geänderten technischen Rahmenbedingungen, des Schutzes der Systemsicherheit, oder der Fortentwicklung des Services. Inwendo wird den Kunden auf für ihn nachteilige Änderung rechtzeitig, in der Regel zwei Wochen vor dem Inkrafttreten per E-Mail hinweisen. Die Zustimmung des Kunden zu einer solchen Änderung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht bis zum Änderungstermin schriftlich oder per E-Mail widerspricht.
Der Kunde erhält für die Laufzeit dieses Vertrages das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, auf die Software mittels einer Internetverbindung zuzugreifen und für eigene Geschäftszwecke ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen. Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum und die hierfür erforderliche Hard- und Software ist der Kunde verantwortlich. Eine Nutzungsüberlassung oder Bereitstellung des Services an Dritte ist untersagt.
Eine Veränderung des Services, insbesondere eine Umprogrammierung nach Wünschen des Kunden, ist nicht geschuldet. Entsprechende Serviceleistungen sind besonders zu vereinbaren und zu vergüten.
inwendo kann den Service einschließlich dessen Systemanforderungen zur Anpassung an technische oder wirtschaftliche Marktveränderungen und aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist, aufgrund einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, geänderten technischen Rahmenbedingungen, des Schutzes der Systemsicherheit, oder der Fortentwicklung des Services. Inwendo wird den Kunden auf für ihn nachteilige Änderung rechtzeitig, in der Regel zwei Wochen vor dem Inkrafttreten per E-Mail hinweisen. Die Zustimmung des Kunden zu einer solchen Änderung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht bis zum Änderungstermin schriftlich oder per E-Mail widerspricht.
Softwareentwicklung / Webentwicklung
inwendo entwickelt für Kunden individualisierte Software / Webseiten und stellt diese (je nach Auftrag) auf Servern eines von inwendo genutzten Rechenzentrums oder auf Servern des Kunden zur Verfügung.
Beratung
inwendo berät Kunden im Umgang mit Online-Marketing, E-Commerce, Social-Media und Software- / Webentwicklung, Compliance und Datenschutz.
Der Umfang der Beratung wird vorab definiert und einem Beratungsvertrag festgehalten. In diesem Zuge können auch Meilensteine für das Projekt definiert werden.
Beratungsleistungen werden als Dienstvertrag behandelt.
Der Umfang der Beratung wird vorab definiert und einem Beratungsvertrag festgehalten. In diesem Zuge können auch Meilensteine für das Projekt definiert werden.
Beratungsleistungen werden als Dienstvertrag behandelt.
Content-Creation
inwendo erstellt für Kunden Inhalte für Online- und Offline-Medien. Auszüge aus der Leistungspalette: Fotografie, Grafikerstellung, Film, Layout.
Der Umfang der Content-Creation wird vorab mit dem Kunden definiert. In diesem Zuge werden auch Meilensteine für das Projekt definiert.
Der Umfang der Content-Creation wird vorab mit dem Kunden definiert. In diesem Zuge werden auch Meilensteine für das Projekt definiert.
Vergütung und Zahlungsverzug
Der Kunde schuldet inwendo für die Nutzung des Services während der Vertragslaufzeit die vereinbarte Vergütung.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Kommt der Kunde für zwei Kalendermonate mit der Bezahlung der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der das doppelte einer monatlichen Gebühr erreicht, in Verzug, ist inwendo berechtigt, nach entsprechender Androhung per E-Mail oder per Brief den Zugang zum Service zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Inwendo ist berechtigt, die mit dem Kunden vereinbarten Preise jeweils mit Ablauf von mindestens 12 Monaten seit dem Wirksamwerden der letzten Preisänderung, erstmals frühestens 12 Monate nach Abschluss des Software as a Service Vertrages, mit Wirkung zu Beginn der folgenden Verlängerungslaufzeit zu erhöhen oder zu reduzieren. Die geänderten Preise werden wirksam, wenn inwendo sie dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden vorab schriftlich oder per E-Mail ankündigt und der Kunde ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Mitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Bei der Ankündigung der Preisänderung wird inwendo auf diese Rechtsfolge noch einmal gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde, so gelten die bisherigen Preise weiter. inwendo hat dann das Recht den Vertrag ordentlich zu kündigen.
Bei Aufträgen (ausgenommen Software as a service) die einen Wert von 500€ überschreiten werden vom Anbieter Abschlagsrechnungen erstellt.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Kommt der Kunde für zwei Kalendermonate mit der Bezahlung der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der das doppelte einer monatlichen Gebühr erreicht, in Verzug, ist inwendo berechtigt, nach entsprechender Androhung per E-Mail oder per Brief den Zugang zum Service zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Inwendo ist berechtigt, die mit dem Kunden vereinbarten Preise jeweils mit Ablauf von mindestens 12 Monaten seit dem Wirksamwerden der letzten Preisänderung, erstmals frühestens 12 Monate nach Abschluss des Software as a Service Vertrages, mit Wirkung zu Beginn der folgenden Verlängerungslaufzeit zu erhöhen oder zu reduzieren. Die geänderten Preise werden wirksam, wenn inwendo sie dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden vorab schriftlich oder per E-Mail ankündigt und der Kunde ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Mitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Bei der Ankündigung der Preisänderung wird inwendo auf diese Rechtsfolge noch einmal gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde, so gelten die bisherigen Preise weiter. inwendo hat dann das Recht den Vertrag ordentlich zu kündigen.
Bei Aufträgen (ausgenommen Software as a service) die einen Wert von 500€ überschreiten werden vom Anbieter Abschlagsrechnungen erstellt.
Diese sehen in der Regel eine prozentuale Verteilung des Gesamtbetrages vor.
Die Verteilung lautet wie folgt: 30 / 30 / 40
30 % werden nach Bestätigung des Auftrags fällig.
30 % werden nach einem definierten Meilenstein fällig (in der Regel die Beta-Phase).
40 % werden nach Abnahme der Software durch den Auftraggeber fällig.
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Dem Kunden obliegt es, regelmäßig Sicherungskopien der von ihm eingegebenen oder anderweitig an inwendo übermittelten Daten anzufertigen oder die entsprechenden Informationen auszudrucken und aufzubewahren, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen.
Auf Wunsch des Kunden kann inwendo jederzeit einen SQL-Dump / eine Sicherheitskopie für den Kunden erstellen. Entsprechende Serviceleistungen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Auf Wunsch des Kunden kann inwendo jederzeit einen SQL-Dump / eine Sicherheitskopie für den Kunden erstellen. Entsprechende Serviceleistungen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Leistungsbedingungen und Termine
Abgabetermine und Meilensteine der geplanten Dienstleistung werden jeweils individuell bei Auftragsbestätigung abgesprochen.
Hat inwendo ein dauerhaftes Leistungshindernis, insbesondere höhere Gewalt oder Nichtbelieferung durch eigenen Lieferanten, obwohl rechtzeitig ein entsprechendes Deckungsgeschäft getätigt wurde, nicht zu vertreten, so hat inwendo das Recht, insoweit von einem Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Der Kunde wird darüber unverzüglich informiert und empfangene Leistungen, insbesondere Zahlungen, zurückerstattet.
Kann inwendo aufgrund von fehlenden Informationen des Kunden einen oder mehrere Termine nicht einhalten wird der Auftrag ausgesetzt. Sofern die Informationen des Kunden eintreffen, behält sich inwendo vor einen Vorlauf von bis 4 Wochen zur Weiterverarbeitung des Auftrages anzusetzen.
Hat inwendo ein dauerhaftes Leistungshindernis, insbesondere höhere Gewalt oder Nichtbelieferung durch eigenen Lieferanten, obwohl rechtzeitig ein entsprechendes Deckungsgeschäft getätigt wurde, nicht zu vertreten, so hat inwendo das Recht, insoweit von einem Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Der Kunde wird darüber unverzüglich informiert und empfangene Leistungen, insbesondere Zahlungen, zurückerstattet.
Kann inwendo aufgrund von fehlenden Informationen des Kunden einen oder mehrere Termine nicht einhalten wird der Auftrag ausgesetzt. Sofern die Informationen des Kunden eintreffen, behält sich inwendo vor einen Vorlauf von bis 4 Wochen zur Weiterverarbeitung des Auftrages anzusetzen.
Kundendaten und Datenschutz
Die vom Kunden im Rahmen der Nutzung des Services eingegebenen und die dabei erzeugten und dem Kunden zurechenbaren Daten ("Kundendaten") stehen ausschließlich dem Kunden zu. inwendo behandelt die Kundendaten vertraulich.
Soweit es sich bei den Kundendaten um personenbezogene Daten handelt, verarbeitet inwendo die Kundendaten als Auftragsdatenverarbeiter im Sinne des § 62 BDSG ausschließlich im Auftrag und nach den Weisungen des Kunden und ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung des Services. inwendo trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des BDSG und der DSGVO, verantwortlich. Einzelheiten regeln die Parteien in einem gesonderten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung.
Soweit es sich bei den Kundendaten um personenbezogene Daten handelt, verarbeitet inwendo die Kundendaten als Auftragsdatenverarbeiter im Sinne des § 62 BDSG ausschließlich im Auftrag und nach den Weisungen des Kunden und ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung des Services. inwendo trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des BDSG und der DSGVO, verantwortlich. Einzelheiten regeln die Parteien in einem gesonderten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung.
Mängelansprüche
Mängel des Services meldet der Kunde unverzüglich an inwendo und erläutert die näheren Umstände des Zustandekommen. inwendo wird den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen.
Etwaige Service Levels für die Mängelbeseitigung einzelner Services sind in der Service-Beschreibung (SLA) geregelt.
Etwaige Service Levels für die Mängelbeseitigung einzelner Services sind in der Service-Beschreibung (SLA) geregelt.
Freistellungspflichten
Machen Dritte gegenüber inwendo Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat, insbesondere rechtswidrige Daten in den Service eingespielt oder den Service in wettbewerbswidriger oder sonst rechtswidriger Weise genutzt hat, so wird der Kunde inwendo von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, inwendo bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und inwendo von den Kosten der Rechtsverteidigung freistellen.
Voraussetzung für die Freistellungspflicht ist, dass inwendo den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich oder per E-Mail informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden - soweit möglich - alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen.
Voraussetzung für die Freistellungspflicht ist, dass inwendo den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich oder per E-Mail informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden - soweit möglich - alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen.
Haftung
inwendo haftet bei Vorsatz, Arglist und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet inwendo nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet inwendo lediglich in Höhe des vernünftig vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie. Garantien durch inwendo erfolgen nur schriftlich und sind als solche zu bezeichnen.
Soweit die Haftung von inwendo ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung deren Erfüllungsgehilfen, Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter und Vertreter.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet inwendo nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet inwendo lediglich in Höhe des vernünftig vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie. Garantien durch inwendo erfolgen nur schriftlich und sind als solche zu bezeichnen.
Soweit die Haftung von inwendo ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung deren Erfüllungsgehilfen, Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter und Vertreter.
Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Nach Beendigung des Vertrags hat der Kunde noch 4 Wochen Zeit auf die Kundendaten zuzugreifen. Mit Ablauf von einem Monat nach Vertragsende – oder vorher auf Verlangen des Kunden - wird inwendo die Kundendaten endgültig und vollständig löschen, sofern dem nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten von inwendo entgegenstehen. Zu einer abweichenden Herausgabe der Kundendaten ist inwendo nur verpflichtet, wenn dies gesondert vereinbart und vergütet wird, insbesondere kann inwendo auf Wunsch des Kunden die benötigten Daten als MySQL-Dump zur Verfügung stellen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Nach Beendigung des Vertrags hat der Kunde noch 4 Wochen Zeit auf die Kundendaten zuzugreifen. Mit Ablauf von einem Monat nach Vertragsende – oder vorher auf Verlangen des Kunden - wird inwendo die Kundendaten endgültig und vollständig löschen, sofern dem nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten von inwendo entgegenstehen. Zu einer abweichenden Herausgabe der Kundendaten ist inwendo nur verpflichtet, wenn dies gesondert vereinbart und vergütet wird, insbesondere kann inwendo auf Wunsch des Kunden die benötigten Daten als MySQL-Dump zur Verfügung stellen.
Schlussbestimmungen
Die Service-Bedingungen des jeweils beauftragten Services sind Vertragsbestandteil.
Der Kunde kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch von inwendo unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
inwendo ist berechtigt Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen vorzunehmen. Änderungen dürfen nur aus triftigen Gründen durchgeführt werden, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.
Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand Hannover.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des jeweiligen Vertrags nicht berührt.
Der Kunde kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch von inwendo unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
inwendo ist berechtigt Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen vorzunehmen. Änderungen dürfen nur aus triftigen Gründen durchgeführt werden, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.
Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand Hannover.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des jeweiligen Vertrags nicht berührt.
Stand 30.08.2016
Gültig ab 01.09.2016